Kommt drauf an

Unfall auf dem Weg zur Kaffeeküche, bist du versichert?

Die kurze Antwort

Kommt drauf an

Es kommt darauf an, warum du aufstehst. Holst du dir etwas zu trinken, um arbeitsfähig zu bleiben, kann der Weg versichert sein. Ist es eine rein private Pause, eher nicht. Im eigenen Zuhause ist diese Grenze leider oft schwer zu beweisen.

§ 8 SGB VII, betrieblich vs. privat

Warum das ein Graubereich ist

Seit 2021 ist die versicherte Tätigkeit im Homeoffice dem Betrieb gleichgestellt. Geschützt sind aber nur die Arbeit selbst und damit verbundene Betriebswege, nicht rein eigenwirtschaftliche, also private Verrichtungen.

§ 8 Abs. 1 SGB VII; DGUV · Stand seit 18.06.2021

Der Weg zur Küche, um die eigene Arbeitsfähigkeit zu erhalten, kann unter Umständen als betrieblich veranlasst gelten. Die Rechtsprechung erkennt solche Wege im Arbeitskontext teilweise an, die Abgrenzung zum rein privaten Trinken oder Snacken ist im eigenen Haushalt aber besonders heikel.

DGUV forum 1/2025 · Stand 2024/2025

Im Streitfall zählt die Beweislage: Was hast du im Moment des Sturzes getan und warum? Genau das ist zu Hause oft schwer nachzuweisen, weil niemand zusieht. Deshalb fällt dieser Klassiker in den gelben Graubereich.

DGUV; Rechtsprechungskontext · Stand 2024/2025

Was du tun kannst

Konkrete Schritte für deine Situation:

  • Wenn etwas passiert, halte sofort fest, was du gerade getan hast und warum, am besten schriftlich mit Uhrzeit.
  • Melde den Vorfall deinem Arbeitgeber und der zuständigen Berufsgenossenschaft, je klarer der berufliche Bezug, desto besser.
  • Prüfe, ob eine private Absicherung für Unfälle in der Freizeit für dich sinnvoll ist, um diese Lücke zu schließen.
  • Lass im Zweifel im Risiko-Check klären, wo du gut dastehst und wo nicht.

Häufige Fragen

Ist der Gang zur Kaffeeküche im Homeoffice ein Arbeitsunfall?

Er kann es sein, wenn der Weg dazu dient, deine Arbeitsfähigkeit zu erhalten. Eine rein private Pause ist dagegen in der Regel nicht versichert. Da die Grenze im eigenen Zuhause schwer zu beweisen ist, handelt es sich um einen Graubereich (Stand 2024/2025).

Warum ist das nicht eindeutig geregelt?

Weil es auf den Zweck deines Handelns ankommt und nicht auf den Ort. Ob du gerade etwas Berufliches oder Privates getan hast, lässt sich zu Hause oft nicht zweifelsfrei belegen, deshalb bleibt ein Restrisiko.

Wie kann ich diese Lücke schließen?

Eine private Unfallversicherung deckt grundsätzlich auch Unfälle ab, die nicht über die gesetzliche Unfallversicherung erfasst sind. Ob das für deine Situation sinnvoll ist, lässt sich in einem kurzen, kostenlosen Gespräch klären.

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