Das Bayerische Landessozialgericht hat entschieden, dass der Weg während einer in die betrieblichen Abläufe integrierten Mittagspause versichert sein kann, konkret der Rückweg vom Einkauf einer Mittagsmahlzeit, und zwar auch aus dem Homeoffice heraus.
Bayerisches LSG, Urteil L 3 U 168/23 · Stand 15.01.2024