Kann versichert sein

In der Mittagspause Essen holen, noch versichert?

Die kurze Antwort

Kann versichert sein

Ja, das kann versichert sein. Der Weg, um sich in der Pause eine Mahlzeit zu besorgen, gilt unter Umständen als in den Arbeitsablauf integriert, ein Landessozialgericht hat das ausdrücklich auch fürs Homeoffice anerkannt. Auf den Einzelfall kommt es trotzdem an.

2024 LSG erkennt Weg zur Mahlzeit an

Was das Gericht entschieden hat

Das Bayerische Landessozialgericht hat entschieden, dass der Weg während einer in die betrieblichen Abläufe integrierten Mittagspause versichert sein kann, konkret der Rückweg vom Einkauf einer Mittagsmahlzeit, und zwar auch aus dem Homeoffice heraus.

Bayerisches LSG, Urteil L 3 U 168/23 · Stand 15.01.2024

Maßgeblich ist die Grundlage in § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII: Wege zur Nahrungsaufnahme, die mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängen, können geschützt sein. Die Nahrungsaufnahme dient dem Erhalt der Arbeitsfähigkeit, das schafft den beruflichen Bezug.

§ 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII; DGUV forum 1/2025 · Stand 2024/2025

Trotzdem bleibt es einzelfallabhängig: Je klarer der Weg zur Pause der Nahrungsaufnahme während der Arbeit dient und je weniger private Erledigungen dazwischenkommen, desto eher greift der Schutz. Verbindest du den Weg mit privaten Besorgungen, kann der Schutz für diesen Teil entfallen.

Rechtsprechungskontext; DGUV · Stand 2024/2025

Was du tun kannst

Konkrete Schritte für deine Situation:

  • Halte den Pausen-Bezug klar: Geht es ums Essen während der Arbeit, ist der berufliche Anlass deutlicher.
  • Vermeide es, den Weg mit größeren privaten Erledigungen zu vermischen.
  • Melde einen Unfall auf diesem Weg deinem Arbeitgeber und der Berufsgenossenschaft.
  • Dokumentiere Uhrzeit, Zweck und Ablauf, das hilft im Streitfall.

Häufige Fragen

Bin ich versichert, wenn ich in der Homeoffice-Pause Essen holen gehe?

Das kann versichert sein. Ein Landessozialgericht hat den Weg zur Mahlzeit aus dem Homeoffice heraus anerkannt, gestützt auf § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII. Es kommt aber auf den Einzelfall an, vor allem auf den klaren Pausen- und Arbeitsbezug (Stand 15.01.2024).

Gilt das auch, wenn ich nebenbei privat einkaufe?

Eher nicht für den privaten Teil. Verbindest du den Weg zur Mahlzeit mit größeren privaten Besorgungen, kann der Schutz für diesen Abschnitt entfallen. Je klarer der Weg der Nahrungsaufnahme während der Arbeit dient, desto eher greift er.

Was sollte ich nach einem Unfall auf dem Weg zum Essen tun?

Melde den Vorfall deinem Arbeitgeber und der Berufsgenossenschaft und dokumentiere Uhrzeit, Zweck und Ablauf. Je klarer der berufliche Pausen-Bezug belegt ist, desto besser stehen die Chancen auf Anerkennung.

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