Meist privat, nicht versichert

Paketbote klingelt, du stürzt, privat oder Arbeitsunfall?

Die kurze Antwort

Meist privat, nicht versichert

Bei einem privaten Paket eher nein. Die Tür für eine private Lieferung zu öffnen ist eine eigenwirtschaftliche Verrichtung, stürzt du dabei, greift der gesetzliche Unfallschutz in der Regel nicht. Anders kann es aussehen, wenn die Sendung eindeutig deiner Arbeit dient.

Privat = eigenwirtschaftlich, nicht gedeckt

Warum die Tür hier zur Grenze wird

Seit 2021 ist die versicherte Tätigkeit im Homeoffice geschützt, nicht aber rein eigenwirtschaftliche Verrichtungen. Das Öffnen der Tür für ein privates Paket zählt dazu: Es hat nichts mit deiner Arbeit zu tun, auch wenn es während der Arbeitszeit passiert.

§ 8 Abs. 1 SGB VII; DGUV · Stand seit 18.06.2021

Die DGUV nennt das Öffnen der Tür für den Paketboten als typisches Beispiel für eine private Verrichtung, die nicht versichert ist. Im eigenen Zuhause vermischen sich Arbeit und Privatleben besonders leicht, genau deshalb ist diese Abgrenzung im Streitfall so wichtig.

DGUV / aug.dguv.de · Stand 2024/2025

Es gibt einen Sonderfall: Dient die Sendung eindeutig deiner beruflichen Tätigkeit, etwa eine dringend benötigte Arbeitslieferung, kann der Bezug zur Arbeit entstehen. Das ist aber die Ausnahme und im Zweifel schwer zu beweisen.

Rechtsprechungskontext; DGUV · Stand 2024/2025

Was du tun kannst

Konkrete Schritte für deine Situation:

  • Sei dir bewusst, dass private Wege während der Arbeitszeit in der Regel nicht über die Arbeit versichert sind.
  • Halte bei einem beruflich bedingten Paket fest, dass die Sendung deiner Arbeit diente.
  • Prüfe, ob eine private Unfallversicherung diese Lücke für dich schließt.
  • Lass im Risiko-Check klären, wo deine private Absicherung Sinn ergibt.

Häufige Fragen

Bin ich versichert, wenn ich beim Paketboten stürze?

Bei einem privaten Paket in der Regel nicht. Die Tür für eine private Lieferung zu öffnen ist eine eigenwirtschaftliche Verrichtung und nicht über die gesetzliche Unfallversicherung gedeckt, auch nicht während der Arbeitszeit (Stand 2024/2025).

Macht es einen Unterschied, was im Paket ist?

Ja, in Ausnahmefällen. Dient die Sendung eindeutig deiner beruflichen Tätigkeit, kann ein Arbeitsbezug entstehen. Das ist aber die Ausnahme und im Zweifel schwer nachzuweisen.

Wie schließe ich diese Lücke?

Eine private Unfallversicherung deckt grundsätzlich auch Unfälle ab, die nicht über die gesetzliche Unfallversicherung erfasst sind. Ob das für deine Situation sinnvoll ist, klären wir gern in einem kostenlosen Gespräch.

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