Führungsperson im Halbprofil an einem aufgeräumten Schreibtisch bei einer Videokonferenz mit weich verschwommenem Meeting-Bild, geteilte Verantwortung für Mitarbeitende im Homeoffice.
Für Arbeitgeber & Teamleitung

Arbeitgeberpflichten im Homeoffice: der verständliche Überblick

Wer Mitarbeitende ins Homeoffice schickt, gibt die Verantwortung nicht an der Wohnungstür ab. Arbeitsschutz, Unterweisung und Unfallschutz gelten auch zu Hause. Wir erklären die Pflichten ohne Paragrafen-Akrobatik.

Größere Unternehmen haben überdurchschnittlich viele Beschäftigte im Homeoffice, bei Firmen ab 250 Personen ist es rund jeder Dritte (35 %; Quelle: Statistisches Bundesamt, Stand 22.04.2026). Damit wird die Frage nach den Arbeitgeberpflichten zur Routineaufgabe für Personalverantwortliche. Dieser Überblick richtet sich an dich, wenn du Teams führst oder ein Unternehmen vertrittst, und fasst die wichtigsten Verantwortlichkeiten in einfacher Sprache zusammen.

Das solltest du wissen

Arbeitsschutz endet nicht an der Bürotür

Der Arbeitsschutz gilt grundsätzlich auch im Homeoffice. Arbeitgeber müssen die Gefährdungen am Heimarbeitsplatz berücksichtigen, Beschäftigte unterweisen und auf eine gesundheitsgerechte Gestaltung hinwirken. Wie weit das im Einzelfall reicht, hängt von der konkreten Vereinbarung und der Art der Tätigkeit ab.

BAuA; Arbeitsschutz-Kontext · Stand 2025/2026

Klare Regeln zahlen sich aus

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin betont, dass klare betriebliche Homeoffice-Regelungen messbare Gesundheitsvorteile bringen. Eine schriftliche Vereinbarung, die Arbeitszeiten, Erreichbarkeit, Equipment und Arbeitsplatzgestaltung regelt, schafft Sicherheit für beide Seiten und beugt Streit im Schadensfall vor.

BAuA-Auswertung · Stand 2025/2026

Unfallschutz: betrieblich gleichgestellt

Seit 2021 ist die versicherte Tätigkeit im Homeoffice der Arbeit im Betrieb beim gesetzlichen Unfallschutz gleichgestellt. Für Arbeitgeber heißt das: Ein Unfall während der Arbeit zu Hause kann ein anerkannter Arbeitsunfall sein. Beschäftigte sollten wissen, was geschützt ist und was nicht, hier helfen klare Hinweise und Unterweisungen.

§ 8 Abs. 1 SGB VII; DGUV · Stand seit 18.06.2021

Equipment und Haftung im Blick behalten

Wer welche Geräte stellt und wer bei Schäden haftet, sollte vertraglich geregelt sein. Bei Schäden an Firmengeräten greift der innerbetriebliche Schadensausgleich, der nach dem Grad der Fahrlässigkeit unterscheidet. Eine durchdachte Equipment- und Haftungsregelung schützt Unternehmen und Beschäftigte gleichermaßen vor Überraschungen.

Innerbetrieblicher Schadensausgleich · Stand 2025

Häufige Fragen

Was muss ein Arbeitgeber im Homeoffice stellen?

Das hängt von der getroffenen Vereinbarung ab. Häufig stellen Arbeitgeber die zentrale Arbeitstechnik wie Laptop und Software. Verbindliche Pauschalpflichten zur kompletten Ausstattung gibt es nicht in jedem Fall, entscheidend ist die vertragliche Regelung. Der Arbeitsschutz gilt aber grundsätzlich auch zu Hause.

Gilt der Arbeitsschutz auch im Homeoffice?

Ja, grundsätzlich gilt der Arbeitsschutz auch am Heimarbeitsplatz. Arbeitgeber müssen Gefährdungen berücksichtigen und Beschäftigte unterweisen. Wie weit das reicht, hängt von der Tätigkeit und der konkreten Vereinbarung ab (Stand 2025/2026).

Haftet das Unternehmen, wenn sich ein Mitarbeiter im Homeoffice verletzt?

Ein Unfall während der versicherten Tätigkeit kann seit 2021 ein anerkannter Arbeitsunfall über die gesetzliche Unfallversicherung sein. Für rein private Verrichtungen gilt das nicht. Eine saubere Dokumentation und Unterweisung helfen, Klarheit zu schaffen.

Sollten wir eine Homeoffice-Vereinbarung schließen?

Das ist sehr zu empfehlen. Eine schriftliche Vereinbarung zu Arbeitszeit, Equipment, Haftung und Arbeitsplatzgestaltung schafft Sicherheit für beide Seiten und beugt Streit vor. Fachstellen verweisen auf messbare Vorteile klarer Regelungen.

Kann Klaus versichert auch Teams oder Belegschaften beraten?

Ja. Als ungebundener Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 Nr. 2 GewO beraten wir auch zur Absicherung von Teams und Belegschaften. Wenn du als Arbeitgebervertreter wissen willst, wo Lücken liegen, sprich uns gern unverbindlich an.

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