Arbeitsschutz endet nicht an der Bürotür
Der Arbeitsschutz gilt grundsätzlich auch im Homeoffice. Arbeitgeber müssen die Gefährdungen am Heimarbeitsplatz berücksichtigen, Beschäftigte unterweisen und auf eine gesundheitsgerechte Gestaltung hinwirken. Wie weit das im Einzelfall reicht, hängt von der konkreten Vereinbarung und der Art der Tätigkeit ab.
BAuA; Arbeitsschutz-Kontext · Stand 2025/2026
