Leichte Fahrlässigkeit: meist der Arbeitgeber
Passiert dir ein Missgeschick, das jedem mal unterläuft, die Tasse kippt um, der Laptop rutscht, spricht man von leichter Fahrlässigkeit. In diesen Fällen trägt nach dem innerbetrieblichen Schadensausgleich in der Regel der Arbeitgeber den Schaden. Du musst also nicht für jede Kleinigkeit selbst geradestehen.
Grundsätze des innerbetrieblichen Schadensausgleichs; Kanzlei-Ratgeber Gräf & Centorbi · Stand 2025
