Während der Arbeit geschützt

Arbeit im Homeoffice, bist du gesetzlich unfallversichert?

Die kurze Antwort

Während der Arbeit geschützt

Ja. Solange du beruflich tätig bist, steht dein Homeoffice der Arbeit im Betrieb gleich. Knickst du beim Griff zur beruflichen Akte um, ist das ein Arbeitsunfall. Entscheidend ist nicht der Ort, sondern dass die Verrichtung beruflich veranlasst ist.

§ 8 SGB VII, Tätigkeit dem Betrieb gleichgestellt

Warum du während der Arbeit geschützt bist

Seit dem 18. Juni 2021 ist die versicherte Tätigkeit im Homeoffice ausdrücklich dem Arbeiten im Betrieb gleichgestellt. Damit greift der gesetzliche Unfallschutz zu Hause genauso wie am Arbeitsplatz, solange du gerade deine berufliche Aufgabe erledigst.

§ 8 Abs. 1 SGB VII; Betriebsrätemodernisierungsgesetz · Stand seit 18.06.2021

Geschützt ist die eigentliche Arbeit und alles, was unmittelbar dazugehört. Stehst du auf, um eine berufliche Akte aus dem Regal zu holen, und knickst dabei um, ist das beruflich veranlasst und damit als Arbeitsunfall gedeckt. Es kommt darauf an, welchen Zweck dein Handeln im Moment des Unfalls hatte.

DGUV; § 8 Abs. 1 SGB VII · Stand 2025/2026

Die Grenze ist die rein private Verrichtung. Tust du gerade etwas Persönliches ohne Bezug zur Arbeit, etwa Wäsche aufhängen oder ein privates Paket annehmen, endet der berufliche Bezug und damit in der Regel auch der gesetzliche Schutz. Während der konzentrierten Arbeit selbst stellt sich diese Frage aber gar nicht erst.

DGUV; Rechtsprechungskontext · Stand 2025/2026

Was du tun kannst

Konkrete Schritte für deine Situation:

  • Richte dir einen klar erkennbaren Arbeitsplatz ein, das macht den beruflichen Bezug im Ernstfall leichter nachvollziehbar.
  • Passiert etwas während der Arbeit, halte sofort fest, was du gerade beruflich getan hast, mit Uhrzeit und kurzer Notiz.
  • Melde den Vorfall deinem Arbeitgeber und der zuständigen Berufsgenossenschaft, je klarer der Arbeitsbezug, desto reibungsloser die Anerkennung.
  • Lass im Risiko-Check klären, wo der gesetzliche Schutz endet und ob für die übrigen Stunden eine private Absicherung sinnvoll ist.

Häufige Fragen

Bin ich im Homeoffice genauso versichert wie im Büro?

Während der beruflichen Tätigkeit ja. Seit dem 18.06.2021 ist die versicherte Arbeit im Homeoffice dem Betrieb gleichgestellt (§ 8 Abs. 1 SGB VII). Entscheidend ist, dass deine Verrichtung beruflich veranlasst ist, nicht der Ort.

Ist der Sturz beim Griff zur Akte ein Arbeitsunfall?

Wenn du die Akte für deine Arbeit brauchst, ist der Vorgang beruflich veranlasst und damit grundsätzlich als Arbeitsunfall geschützt. Der berufliche Zweck im Moment des Unfalls ist das Entscheidende.

Wo endet der gesetzliche Schutz im Homeoffice?

Er endet bei rein privaten Verrichtungen ohne Bezug zur Arbeit. Sobald du etwas Persönliches tust, etwa private Hausarbeit, fehlt der berufliche Zusammenhang und der gesetzliche Unfallschutz greift in der Regel nicht mehr.

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