Der gesetzliche Unfallschutz ist an die berufliche Tätigkeit geknüpft, nicht an deine Wohnung. Seit dem 18.06.2021 steht die Arbeit im Homeoffice zwar dem Betrieb gleich, dieser Schutz gilt aber nur, solange du tatsächlich arbeitest. Endet die Tätigkeit, endet der Schutz.
§ 8 Abs. 1 SGB VII; DGUV · Stand seit 18.06.2021